Lizenzbestimmungen (Trainer*innenlizenzen)
Gültigkeit, Verlängerung
► Lizenzerhalt und Gültigkeit
- Die Einzelheiten der Anforderungen der D- und C-Lehrgänge sowie die Inhalte werden per Ausschreibung auf der BBV-Homepage veröffentlicht
- Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen die vom DBB ausgestellten D-/C-Lizenzen. Diese verlieren ihre Gültigkeit am 31.12. des vierten Jahres nach der Ausstellung.
- Erstmalig ausgestellte D-Lizenzen können nur ausgestellt werden, wenn eine Betreuer*innenlizenz vorliegt
► Verlängerung
- D- bzw. C-Lizenzen können durch Besuch von 15 UE Fortbildung (1 UE = 45 min), um jeweils vier Jahre verlängert werden. Jede*r Lizenzinhaber*in ist für die Verlängerung der Lizenz selbst verantwortlich. Zur Verlängerung sind die Lizenz- und die Fortbildungsnachweise der BBV-Geschäftsstelle einzureichen.
- Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Ruhende Lizenzen können durch den Besuch von Fortbildungs-/Ausbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 30 UE (1 UE = 45 min) wiederbelebt werden.
Sonderregelungen zum Erwerb einer Trainer*innenlizenz
► Allgemeine Bedingungen
- Auf Antrag können Bewerber*innen für eine Trainer*innenlizenz Sonderregelungen beim Lizenzerwerb eingeräumt werden. Die Bewerber*innen haben den Nachweis zu erbringen, dass sie außerhalb des Ausbildungssystems des BBV eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.
- Mit dem schriftlichen Antrag sind beim BBV folgende Unterlagen einzureichen:
- sportlicher Lebenslauf
- Zeugnisse, Diplome und Zertifikate in beglaubigter Kopie und ggf. beglaubigter Übersetzung, durch die die geforderte Qualifikation nachgewiesen werden kann
- Inhaber*innen einer Trainer*innenlizenz fügen eine beglaubigte Kopie sowie ggf. eine beglaubigte Übersetzung bei
- Bewerber*innen für eine Sonderregelung müssen grundsätzlich die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Bei allen Theorieprüfungen und Kolloquien ist Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache die Benutzung eines Wörterbuchs "Deutsch - Fremdsprache" gestattet.
- Als Bewerber*in um eine Sonderregelung kommen insbesondere in Frage:
- Inhaber*innen ausländischer Trainerlizenzen
- Trainer*innen mit langjähriger Berufserfahrung
- Spitzenspieler*innen / -trainer*innen
- Für Bewerber*innen, die sich bereits erfolglos einer BBV-Trainer*innenprüfung unterzogen haben, besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Sonderregelung.
- Die Gewährung einer Sonderregelung ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitung kostet €25.- unabhängig vom Ausgang der Entscheidung. Bei positivem Bescheid wird zusätzlich die Prüfungsgebühr der jeweiligen Lizenz fällig.
► Sonderregelungen zum Erwerb der D- und C- Trainer*innenlizenz des BBV
- Es werden zwei Typen von Antragsteller*innen auf Sonderregelung beim Lizenzerwerb unterschieden:
- Inhaber einer Trainer*innenlizenz eines Verbandes eines EU-Staates
- Bewerber*innen mit besonderen Qualifikationen
- Nach Aktenlage können vom Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission Sonderregelungen eingeräumt werden. Für Antragsteller*innen besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Sonderregelung. Im Einzelnen bestehen folgende Möglichkeiten:
- Anerkennung der EU-Lizenz auf entsprechendem BBV-Niveau
- Verkürzung der Ausbildungszeit
- direkte Zulassung zur Prüfung
- Einladung zum Kolloquium bzw. zu Kolloquium und Lehrprobe
- Lizenzerteilung
- Die Erteilung einer Lizenz nach Gewährung einer Sonderregelung kann von Auflagen durch den Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission des BBV abhängig gemacht werden
►Inhaber einer Trainer*innenlizenz eines Verbandes eines EU-Staates
Berücksichtigt werden die dritt- und vierthöchste Lizenz eines nationalen Basketballverbandes innerhalb der Europäischen Union sofern Inhalte und Umfang mit der BBV-Ausbildung vergleichbar sind. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht im Rahmen der Berufsfreiheit innerhalb der EU nur bei hauptberuflicher Trainer*innentätigkeit. Gegebenenfalls ist dafür ein Nachweis zu erbringen.
Nach Prüfung der Unterlagen und evtl. nach einem Kolloquium wird die Gleichwertigkeit mit der entsprechenden BBV-Lizenz (C oder D) bescheinigt.
► Bewerber*innen mit besonderen Qualifikationen
- Sportstudent*innen
- Berücksichtigt werden Diplomsportlehrer*innen, Sportlehrer*innen sowie Sportstudent*innen mit dem Schwerpunkfach Basketball (mindestens Note "gut" - 2,00)
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die D-Trainerlizenz des DBB erteilt
- Es müssen eingereicht werden:
- Die Unterlagen die bei den allgemeinen Bedinungen genannt werden
- beglaubigte Zeugnisse der Hochschule
- Spitzentrainer*innen
- In Frage kommen Trainer*innen, die über langjährige Erfahrung im Spitzenbasketball verfügen. Kriterien sind insbesondere:
- Kontinuierliche Tätigkeit mit leistungssportlich orientierten Mannschaften
- internationale Erfahrung
- nationale und internationale Erfolge
- vielseitige Trainer*innenerfahrung (Herren/Damen/Nachwuchs)
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die direkte Zulassung zur D-/C-Trainer*innenprüfung durch den/die Vorsitzende*n der BBV-LTK (Kolloquium bzw. Theorieprüfung und Lehrprobe)
- In Frage kommen Trainer*innen, die über langjährige Erfahrung im Spitzenbasketball verfügen. Kriterien sind insbesondere:
Weitere Zielgruppen
Der/Die Vorsitzende der Lehr- und Trainer*innenkommission kann für weitere Zielgruppen (u.a. Spitzenspieler*innen) Sonderbedingungen einräumen.
Antragsverfahren
Die vollständigen Unterlagen für das jeweilige Verfahren sind in einem DIN-A4-Klarsichthefter zusammengefasst an die Geschäftsstelle des Berliner Basketball Verbandes zu senden.
Nach Bearbeitung durch den Vorsitzenden für der Lehr- und Trainerkommission des BBV werden die Antragsteller*innen informiert, ob und gegebenenfalls zu welcher Sonderregelung sie zugelassen werden.