Schiedsrichter*innenansetzungen
Grundsätze
(Auszüge aus: "BBV-Richtlinie zur Bestimmung der auf jeden Verein entfallenden SR-Ansetzungen")
Grundsätze
- Wer am Berliner Spielbetrieb teilnimmt, muss auch Schiedsrichter*innen stellen
- Wer viel spielt, muss viel pfeifen
- Wer Jugendarbeit betreibt, muss im SR- Bereich entlastet werden
Berechnung der SR-Ansetzungszahl für Vereine
Berechnung der SR-Ansetzungszahl für Vereine
(1) Zunächst werden alle Erwachsenen- und alle Jugendmannschaften, die für den Berliner Spielbetrieb gemeldet wurden, mit der für die jeweilige Spielgruppe vorgesehenen Schiedsrichter*innen-Ansetzungszahl belastet.
(2) Zieht ein Verein eine Mannschaft zurück, so erfolgt eine Gutschrift von Schiedsrichter*innnansetzungen (SRA). Erfolgt der Rückzug vor dem Ende der Berliner Sommerferien, so beträgt die Gutschrift 75% des Ausgangswerts; erfolgt der Rückzug vor dem Zweiten Spielplantag, so beträgt die Gutschrift 50% des Ausgangswertes; erfolgt der Rückzug noch später, so gibt es keine Gutschrift.
(3) Stellt ein Verein eine*n Schiedsrichter*in für den LSC-Pool (Herren Oberliga Berlin), so erhält der Verein, für den der*die Schiedsrichter*in am Saisonbeginn gemeldet ist, pro geleitetem Spiel in der Herren Oberliga eine Gutschrift von zwei Ansetzungen.
(4) Meldet ein Verein Mini-Mannschaften bis einschließlich U12 (ausgenommen U12 Oberliga) zum Spielbetrieb, so ist er für diese Teams von der Pflicht zur Gestellung von Schiedsrichtern*innen befreit. Vereine, die erstmals am Spielbetrieb teilnehmen, sind ebenfalls von der Gestellung von Schiedsrichtern*innen befreit. Die durch diese verursachten SRA werden dem BBV zugerechnet und sind im Rahmen einer Umlage von allen Vereinen zu tragen.
(5) Die für jeden Verein ermittelte Ansetzungszahl wird um die SRA aus der BBV-Umlage ergänzt. Die BBV-Umlage ist die Menge aller Ansetzungen, die durch o.g. Entlastungen sowie vom BBV gemeldete Mannschaften (z.B. Auswahlmannschaften) entsteht. Jeder Verein bekommt so viele SRA aus der BBV-Umlage, wie es seinem proportionalen Anteil am Spielbetrieb entspricht. Basis hierfür ist die Menge der gemeldeten Mannschaften.
Zusammenfassung
Pro Spiel, dass eine Mannschaft spielt, muss der Verein bei einem anderen Spiel eine*n Schiedsrichter*in stellen.
Alle Ansetzungen, die durch den Mini-Spielbetrieb bis einschließlich U12 (ausgenommen U12 Oberliga) entstehen, werden in einen "Topf" die sogenannte Umlage zusammengeworfen.
vereinfachtes Beispiel:
250 Mannschaften nehmen am Spielbetrieb teil.
2000 Spiele finden im Mini-Spielbetrieb statt.
Verein A hat 10 Mannschaften
Verein B hat 5 Mannschaften
Pro Mannschaft ergibt sich dann: 2000 Spiele (geteilt durch) 250 Mannschaften (ergibt) 8 Spiele pro Mannschaft
=> Verein A erhält 80 Ansetzungen durch die Umlage
=> Verein B erhält 40 Ansetzungen durch die Umlage
Jeder Verein muss also folgende Schiedsrichter*innenansetzungen abdecken:
- Ansetzungen, die durch die eigene Spiele der Mannschaften im Jugend- und Erwachsenenspielbetrieb entstanden sind.
- Ansetzungen, die durch die Umlage des Mini-Spielbetriebs verteilt wurden.