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Schiedsrichter*innengebühren

Schiedsrichter*innengebühren

laut §35 der BBV-Ausschreibung

 LSD-Lizenz

 Liga

 Zwei SR

Ein SR

 Oberliga Herren

40 €

60 €

 Oberliga Damen

30 €

45 €

 Landesliga Herren 

30 €

45 €

 andere Erwachsenenspiele

25 €

35 €

LSD- & LSE+-Lizenz

 Liga

Zwei SR 

Ein SR

 Jugend Oberliga

30 €

45 €

 andere Jugendspiele (inkl. Minispiele)

25 €

35 €

LSE-Lizenz & Schiedsrichter*in hat das 19. Lebensjahr vollendet

 Liga

Zwei SR

Ein SR

 Kreisliga Herren

20 €

30 €

 Landes- und Bezirksliga Damen

20 €

30 €

LSE-Lizenz

 Liga

Zwei SR

Ein SR

 Jugendspiele unterhalb der Oberliga (inkl. Minispiele)

20 €

30 €

 

Erscheint ein*e Schiedsrichter*in später als 20 Minuten vor Spielbeginn, dann halbiert sich die Spielleitungsgebühr für dieses Spiel. 

Laut §5 der Schiedsrichter*innenordnung gilt für Schiedsrichter*innen mit einer LSE-Lizenz, dass sie nur Spiele in der nächsthöheren Altersklasse sowie in jüngeren Alterklassen unterhalb der Oberliga leiten dürfen. Beispiel: Ein*e Schiedsrichter*in der Alterklasse U16 darf nur Spiele der Altersklasse U18 und jüngerer Altersklassen leiten.

Schiedsrichter*innen mit einer LSE+-Lizenz dürfen Jugend Oberligaspiele nur bis der geprüften Alterklasse leiten.