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Lizenzbestimmungen (Trainer*innenlizenzen)

Gültigkeit, Verlängerung

► Lizenzerhalt und Gültigkeit

  • Die Einzelheiten der Anforderungen der D- und C-Lehrgänge sowie die Inhalte werden per Ausschreibung auf der BBV-Homepage veröffentlicht
  • Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen die vom DBB ausgestellten D-/C-Lizenzen. Diese verlieren ihre Gültigkeit am 31.12. des vierten Jahres nach der Ausstellung.
  • Erstmalig ausgestellte D-Lizenzen können nur ausgestellt werden, wenn eine Betreuer*innenlizenz vorliegt 

 

► Verlängerung

  • D- bzw. C-Lizenzen können durch Besuch von 15 UE Fortbildung (1 UE = 45 min), um jeweils vier Jahre verlängert werden. Jede*r Lizenzinhaber*in ist für die Verlängerung der Lizenz selbst verantwortlich. Zur Verlängerung sind die Lizenz- und die Fortbildungsnachweise der BBV-Geschäftsstelle einzureichen.
  • Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Ruhende Lizenzen können durch den Besuch von Fortbildungs-/Ausbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 30 UE (1 UE = 45 min) wiederbelebt werden.

Sonderregelungen zum Erwerb einer Trainer*innenlizenz

► Allgemeine Bedingungen

  • Auf Antrag können Bewerber*innen für eine Trainer*innenlizenz Sonderregelungen beim Lizenzerwerb eingeräumt werden. Die Bewerber*innen haben den Nachweis zu erbringen, dass sie außerhalb des Ausbildungssystems des BBV eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.
  • Mit dem schriftlichen Antrag sind beim BBV folgende Unterlagen einzureichen: 
    • sportlicher Lebenslauf
    • Zeugnisse, Diplome und Zertifikate in beglaubigter Kopie und ggf. beglaubigter Übersetzung, durch die die geforderte Qualifikation nachgewiesen werden kann
    • Inhaber*innen einer Trainer*innenlizenz fügen eine beglaubigte Kopie sowie ggf. eine beglaubigte Übersetzung bei
    • Bewerber*innen für eine Sonderregelung müssen grundsätzlich die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Bei allen Theorieprüfungen und Kolloquien ist Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache die Benutzung eines Wörterbuchs "Deutsch - Fremdsprache" gestattet.
  • Als Bewerber*in um eine Sonderregelung kommen insbesondere in Frage:
    • Inhaber*innen ausländischer Trainerlizenzen
    • Trainer*innen mit langjähriger Berufserfahrung
    • Spitzenspieler*innen / -trainer*innen
  • Für Bewerber*innen, die sich bereits erfolglos einer BBV-Trainer*innenprüfung unterzogen haben, besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Sonderregelung.
  • Die Gewährung einer Sonderregelung ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitung kostet €25.- unabhängig vom Ausgang der Entscheidung. Bei positivem Bescheid wird zusätzlich die Prüfungsgebühr der jeweiligen Lizenz fällig.

 

► Sonderregelungen zum Erwerb der D- und C- Trainer*innenlizenz des BBV

  • Es werden zwei Typen von Antragsteller*innen auf Sonderregelung beim Lizenzerwerb unterschieden:
    • Inhaber einer Trainer*innenlizenz eines Verbandes eines EU-Staates
    • Bewerber*innen mit besonderen Qualifikationen
  • Nach Aktenlage können vom Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission Sonderregelungen eingeräumt werden. Für Antragsteller*innen besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einer Sonder­regelung. Im Einzelnen bestehen folgende Möglichkeiten:
    • Anerkennung der EU-Lizenz auf entsprechendem BBV-Niveau
    • Verkürzung der Ausbildungszeit
    • direkte Zulassung zur Prüfung
    • Einladung zum Kolloquium bzw. zu Kolloquium und Lehrprobe
    • Lizenzerteilung
  • Die Erteilung einer Lizenz nach Gewährung einer Sonderregelung kann von Auflagen durch den Vorsitzenden der Lehr- und Trainerkommission des BBV abhängig gemacht werden

 

►Inhaber einer Trainer*innenlizenz eines Verbandes eines EU-Staates

Berücksichtigt werden die dritt- und vierthöchste Lizenz eines nationalen Basketballverbandes innerhalb der Europäischen Union sofern Inhalte und Umfang mit der BBV-Ausbildung vergleichbar sind. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht im Rahmen der Berufsfreiheit innerhalb der EU nur bei hauptberuflicher Trainer*innentätigkeit. Gegebenenfalls ist dafür ein Nachweis zu erbringen.

Nach Prüfung der Unterlagen und evtl. nach einem Kolloquium wird die Gleichwertigkeit mit der entsprechenden BBV-Lizenz (C oder D) bescheinigt.

 

► Bewerber*innen mit besonderen Qualifikationen

  • Sportstudent*innen
    • Berücksichtigt werden Diplomsportlehrer*innen, Sportlehrer*innen sowie Sportstudent*innen mit dem Schwerpunkfach Basketball (mindestens Note "gut" - 2,00)
    • Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die D-Trainerlizenz des DBB erteilt
    • Es müssen eingereicht werden:
      • Die Unterlagen die bei den allgemeinen Bedinungen genannt werden
      • beglaubigte Zeugnisse der Hochschule
  • Spitzentrainer*innen
    • In Frage kommen Trainer*innen, die über langjährige Erfahrung im Spitzenbasketball verfügen. Kriterien sind insbesondere:
      • Kontinuierliche Tätigkeit mit leistungssportlich orientierten Mannschaften
      • internationale Erfahrung
      • nationale und internationale Erfolge
      • vielseitige Trainer*innenerfahrung (Herren/Damen/Nachwuchs)
    • Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die direkte Zulassung zur D-/C-Trainer*innenprüfung durch den/die Vorsitzende*n der BBV-LTK (Kolloquium bzw. Theorieprüfung und Lehrprobe)

Weitere Zielgruppen

Der/Die Vorsitzende der Lehr- und Trainer*innenkommission kann für weitere Zielgruppen (u.a. Spitzenspieler*innen) Sonderbedingungen einräumen.

Antragsverfahren

Die vollständigen Unterlagen für das jeweilige Verfahren sind in einem DIN-A4-Klarsichthefter zusammengefasst an die Geschäftsstelle des Berliner Basketball Verbandes zu senden.

Nach Bearbeitung durch den Vorsitzenden für der Lehr- und Trainerkommission des BBV werden die Antragsteller*innen informiert, ob und gegebenenfalls zu welcher Sonderregelung sie zugelassen werden.